Zweck und Aufgaben der Stiftung ergeben sich aus § 2 der Satzung der Bürgerstiftung Heilsbronn:
Eine Spende ist im Vergleich zu einer Zustiftung zeitnah einzusetzen. Wer schnell und sofort helfen will,
kann dies sinnvoll mit einer Spende tun.
Das Stiftungskapital ist von diesem Verbrauch geschützt und bewirkt langfristig Gutes.
Wer also will, dass sein Geld nachhaltig hilft, wählt mit einer Zustiftung die richtige Form der Zuwendung.
Zustiftungen sind ab 100,00 Euro möglich.
Dabei ist aber zu bedenken, dass sich aus Zustiftungen kurzfristig nur ein geringes Handlungskapital erzielen lässt.
Die Stiftung wird aber umso nachhaltiger in der Lage sein,
Mittel für zukünftige Generationen zur Verfügung zu stellen.
Wir fördern Projekte anderer gemeinnütziger Einrichtungen und werden dort selbst tätig, wo wir Handlungsbedarf sehen,
der nicht von anderen Einrichtungen abgedeckt wird.
Beispiele für Förderziele sind benachteiligte Kinder und Jugendliche, ältere Mitmenschen, kulturelle Institutionen
und Bildungseinrichtungen, Sozialarbeit, Selbsthilfegruppen, Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz oder die Stadtgestaltung.
Die Auswahl der Förderprojekte trifft der Vorstand in Abstimmung mit dem Stiftungsrat. Bei größeren Einzelzustiftungen
können die Stifterin bzw. der Stifter den Förderzweck auch selbst festlegen.
Wichtig ist der Stiftung eine Ausgewogenheit der geförderten Projekte. Die einzelnen Projekte werden jeweils zeitnah
entschieden. Vorstand und Stiftungsrat nehmen Ihre Wünsche und Anregungen für förderungswürdige Projekte
gerne entgegen.
Die Bürgerstiftung sucht laufend neue Stifter und Spender. Zustiftungen sind ab einem Betrag von 100,00 Euro möglich.
Mit einer Zustiftung ab 2.500,00 Euro werden Sie für einen Zeitraum von drei Jahren stimmberechtigtes Mitglied in der
Stifterversammlung. Mit einer Zustiftung ab 5.000,00 Euro gehören natürliche Personen lebenslang und juristische
Personen für einen Zeitraum von 20 Jahren der Stifterversammlung an.
Spenden sind ohne jegliche Begrenzung jederzeit auch durch einen regelmäßigen monatlichen Förderbeitrag
öglich. Die Vorgabe einer Zweckbestimmung ist in der Regel nicht möglich.
Die Bürgerstiftung Heilsbronn ist eine öffentliche rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Sie ist gemeinnützig und stellt für jegliche Form finanzieller Unterstützung steuerliche
Zuwendungsbestätigungen aus.
Spenden und Zustiftungen sind als Sonderausgaben bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abzugsfähig.
Zustiftungen können nach § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG wie Spenden und darüber hinaus bis zu einem Gesamtbetrag von
1 Million Euro in zehn Jahren steuermindernd geltend gemacht werden.
Wenden Sie sich an eine der folgenden Personen: