Bürgerstiftung Heilsbronn - Fragen und Antworten

Warum eine Stiftung?

Welchen Zweck erfüllt die Stiftung? Was sind ihre Aufgaben?

Stiften oder Spenden?

Was fördert die Bürgerstiftung Heilsbronn?

Wer bestimmt über die Förderprojekte?

Wie kann ich die Bürgerstiftung unterstützen?

An wen kann ich mich wenden?

Warum eine Stiftung?

  • Weil wir an die Zukunft glauben und diese mit gestalten wollen.
  • Weil wir ein erfülltes Leben führen und etwas zurückgeben möchten.
  • Weil wir etwas Dauerhaftes hinterlassen wollen und das Stiftungsvermögen dauerhaft ungeschmälert erhalten bleibt.
  • Weil die Stifter und Spender Steuern sparen können, indem sie gleichzeitig Gutes tun.

Welchen Zweck erfüllt die Stiftung? Was sind ihre Aufgaben?

Zweck und Aufgaben der Stiftung ergeben sich aus § 2 der Satzung der Bürgerstiftung Heilsbronn:


  • 1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von

  • a) Bildung und Erziehung
  • b) Jugend- und Altenhilfe
  • c) Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • d) traditionellem Brauchtum und Heimatpflege,
  • e) sowie die Unterstützung sozialer, karitativer und diakonischer Projekte.

  • 2. Die Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke beispielsweise durch folgende Maßnahmen:

  • a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nummer 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
  • b) finanzielles und ehrenamtliches Engagement in operativer und fördernder Projektarbeit,
  • c) Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte,
  • d) durch Vergabe von Beihilfen oder Zuwendungen zur Förderung und Fortbildung in den genannten Bereichen der Stiftungszwecke,
  • e) Förderung der Kooperation zwischen Einrichtungen und Organisationen, die die gleichen Stiftungszwecke fördern.

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  • Stiften oder Spenden?

    Eine Spende ist im Vergleich zu einer Zustiftung zeitnah einzusetzen. Wer schnell und sofort helfen will, kann dies sinnvoll mit einer Spende tun.
    Das Stiftungskapital ist von diesem Verbrauch geschützt und bewirkt langfristig Gutes. Wer also will, dass sein Geld nachhaltig hilft, wählt mit einer Zustiftung die richtige Form der Zuwendung. Zustiftungen sind ab 100,00 Euro möglich.
    Dabei ist aber zu bedenken, dass sich aus Zustiftungen kurzfristig nur ein geringes Handlungskapital erzielen lässt. Die Stiftung wird aber umso nachhaltiger in der Lage sein, Mittel für zukünftige Generationen zur Verfügung zu stellen.

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  • Was fördert die Bürgerstiftung Heilsbronn?

    Wir fördern Projekte anderer gemeinnütziger Einrichtungen und werden dort selbst tätig, wo wir Handlungsbedarf sehen, der nicht von anderen Einrichtungen abgedeckt wird.
    Beispiele für Förderziele sind benachteiligte Kinder und Jugendliche, ältere Mitmenschen, kulturelle Institutionen und Bildungseinrichtungen, Sozialarbeit, Selbsthilfegruppen, Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz oder die Stadtgestaltung.

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  • Wer bestimmt über die Förderprojekte?

    Die Auswahl der Förderprojekte trifft der Vorstand in Abstimmung mit dem Stiftungsrat. Bei größeren Einzelzustiftungen können die Stifterin bzw. der Stifter den Förderzweck auch selbst festlegen.
    Wichtig ist der Stiftung eine Ausgewogenheit der geförderten Projekte. Die einzelnen Projekte werden jeweils zeitnah entschieden. Vorstand und Stiftungsrat nehmen Ihre Wünsche und Anregungen für förderungswürdige Projekte gerne entgegen.

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  • Wie kann ich die Bürgerstiftung unterstützen?

    Die Bürgerstiftung sucht laufend neue Stifter und Spender. Zustiftungen sind ab einem Betrag von 100,00 Euro möglich. Mit einer Zustiftung ab 2.500,00 Euro werden Sie für einen Zeitraum von drei Jahren stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung. Mit einer Zustiftung ab 5.000,00 Euro gehören natürliche Personen lebenslang und juristische Personen für einen Zeitraum von 20 Jahren der Stifterversammlung an.
    Spenden sind ohne jegliche Begrenzung jederzeit auch durch einen regelmäßigen monatlichen Förderbeitrag öglich. Die Vorgabe einer Zweckbestimmung ist in der Regel nicht möglich.
    Die Bürgerstiftung Heilsbronn ist eine öffentliche rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist gemeinnützig und stellt für jegliche Form finanzieller Unterstützung steuerliche Zuwendungsbestätigungen aus.
    Spenden und Zustiftungen sind als Sonderausgaben bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abzugsfähig. Zustiftungen können nach § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG wie Spenden und darüber hinaus bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro in zehn Jahren steuermindernd geltend gemacht werden.

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  • An wen kann ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an eine der folgenden Personen:

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